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B.

Erik Wolf

Christokratie und Bruderschaft

 

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Den zweiten hier zu schildernden Entwurf einer Rechtstheologie hat Erik Wolf (* 1902 in Biebrich bei Wiesbaden) vorgelegt. Er war zunächst Strafrechtler, Rechtsphilosoph und Rechtshistoriker und wurde dann im Kampf der Bekennenden Kirche zum Rechtstheologen von hohen Graden. Im Gegensatz zu Heckel ist seine Rechtstheologie — trotz der bestechenden und fein geschliffenen Gliederung vor allem in seinem kirchenrechtlichen Hauptwerk — nicht „systematisch”; vielmehr denkt er ganz und gar „dialektisch”, in spannungsgeladenen Gegensätzen, die nur in der Verantwortung christlicher Existenz zusammengehalten werden können. In einem weiteren Punkt unterscheidet er sich von Heckel: Wolfs „christokratisch-bruderschaftliche” Rechtstheologie ist nicht zu verstehen ohne die Kenntnis seiner rechtsphilosophischen Entwicklung.

Deshalb steht dem systematischen Teil dieser Darstellung eine historische Einleitung voran, die die Entwicklung der Rechtsphilosophie Wolfs (ab 1924) und der Rechtstheologie (ab 1933) in ihren Grundzügen bis 1945 verfolgt.