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Vorwort

 

Interdisziplinäre Forschung muß methodisch und sachlich ungewohnte Wege gehen.

Auch diese vorbereitende Studie aus dem Grenzbereich zwischen Jurisprudenz, Theologie und Philosophie kann der Gefahr nicht entgehen, daß sie „vielleicht es keinem . . . Leser recht macht, weder den Theologen noch den Juristen, weder den Philosophen noch den Historikern, obwohl oder gerade weil (sie) sich nach Kräften bemüht, jedem von ihnen das Seine zu geben” (Walther Schönfeld).

Die Arbeit wurde im Sommersemester 1966 von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als Habilitationsschrift angenommen. Sie ist, auf eine Anregung von Prof. Dr. Dr. Klaus Mörsdorf zurückgehend, von meinem verehrten Lehrer Prof. Dr. Siegfried Grundmann betreut worden. Seine vorbildliche Sachlichkeit und seine von einem hohen Ethos getragene Fürsorge rühmt der Schüler, seinen allzu frühen Tod betrauert die Wissenschaft.

Der großzügigen Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft habe ich es zu danken, daß die Arbeit verfaßt und trotz ihres Umfanges veröffentlicht werden konnte.

All den Freunden und Kollegen, die durch helfendes Wort und durch fördernde Tat das Entstehen des Buches begleitet haben, besonders Walter Birnbaum und Sten Gagnér, sage ich meinen herzlichsten Dank.

Der höchst mühevollen Anfertigung des Fußnoten-, Quellen- und Literaturmanuskripts unterzog sich — neben vielem anderen — meine Frau Susanne, geb. Rendtorff.

Für nie ermüdende Hilfe bei Korrekturen und Registern bleibe ich unserem bewährten Mitarbeiterteam stets verpflichtet und verbunden: den Rechtsreferendaren Brigitte Seebauer und Siegfried Wunschel, sowie Assessor und stud. theol. Hubert Probst. Auch cand. iur. Erika Simm, Reinhard Schmid und Eugen Graber haben mich tatkräftig

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unterstützt; ganz besonders aber schulde ich Frau Lili Hofmann aufrichtigen Dank.

Die überaus erfreuliche Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Heinrich Gottwald und Frl. Barbara Rademacher vom Böhlau Verlag Köln verdient eigens hervorgehoben zu werden. Zum guten Schluß darf auch die Leistung des Druckers gebührend erwähnt werden.

 

Wilhelm Steinmüller

Regensburg, den 15. September 1968