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Die vorliegende Schrift bietet die anläßlich der Habilitation für das Fach des Kirchenrechts in der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn gehaltene Antrittsvorlesung, die für die Wiedergabe der Redeform entkleidet und an einzelnen Stellen erweitert und präzisiert wurde. Es schien weder sachlich gefordert zu sein noch ist es in dem eng bemessenen Rahmen einer Vorlesung möglich, auf Einzelheiten einzugehen oder die ganze, mit Sohm und um Sohm geführte Diskussion aufzurollen; nur die wichtigsten Thesen und Einwände sollen herausgegriffen werden. Demgemäß weisen die Anmerkungen nur die unmittelbar zitierte Literatur nach. Der im Verlauf der Erörterungen zutage tretende nahezu totale sachliche Gegensatz zu den Thesen Sohms läßt es als Pflicht erscheinen, sich ausdrücklich zu der Ehrfurcht zu bekennen, die seine Schüler und alle, die ihm nahetraten, vor der menschlichen Gestalt dieses Mannes empfanden, dem Begründung und Vertretung seiner kirchenrechtlichen Erkenntnisse nicht bloße Angelegenheit des Verstandes, sondern religiöse Pflicht im tiefsten Sinne des Wortes waren.

Herrn Prof. Dr. Koeniger (Bonn) sei auch an dieser Stelle für Anregung und Förderung aufrichtiger Dank gesagt.

 

Bonn, März 1931.

Hans Barion.